Influencer-AGB

New Fluence Influencer AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Influencer

Stand: April 2023

Präambel:

Der Vertrag wird mit der Freebiebox GmbH, Taborstraße 20/8, AT-1020 Wien (Österreich), geschlossen. Weitere Kontaktdaten, Firmenbuchnummer sowie der Name einer vertretungsberechtigten Person der Freebiebox GmbH können auf dem auf www.new-fluence.com befindlichen Impressum entnommen werden. 

  • 1 Allgemeines

(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen mit den Influencern  (nachfolgend: „Influencer“) der Freebiebox GmbH (nachfolgend: „New Fluence”), insbesondere für geschäftliche Beziehungen (Kooperationen), die über die Webseite von New Fluence (www.new-fluence.com), schriftlich per E-Mail, SMS, Social Media, Messenger-Dienst oder fernmündlich per Telefon, Video-Chat o.Ä. geschlossen wurden.            

(2) New Fluence erbringt gegenüber Personen des öffentlichen Lebens, Bloggern und Personen mit einer Präsenz im Internet, insbesondere in sozialen Medien (nachfolgend: „Influencer“) eine Dienstleistung zur Vermittlung von Werbeaufträgen (Kooperationen, Product-Placement-Kampagnen, Give-away-Kampagnen, und weiteren Werbedienstleistungen ; nachfolgend: „Kampagne“). Im Zuge von Kampagnen veröffentlicht der Influencer Inhalte (nachfolgend: „Content“) für unterschiedliche Unternehmen (nachfolgend: „Kunde“) auf seinen Social-Media Kanälen (nachfolgend: „Profile“).

Bei dem Influencer kann es sich sowohl um einen Verbraucher (§13 BGB) als auch um einen Unternehmer (§14 BGB) handeln. An von Kunden beauftragten Kampagnen kann der Influencer freiwillig teilnehmen, verpflichtet sich allerdings im Zuge der Annahme einer Kampagne zu dessen gewissenhaften Ausführung.

(3) Bei New Fluence werden Werbeaufträge an Influencer üblicherweise in Form einer Online-Social-Media-Kampagne abgewickelt, bei der der Influencer über einen Zeitraum von mehreren Tagen oder Wochen verteilt, täglich, alle 2-3 Tage oder je nach Vereinbarung eine neue Marke (Kunde von New Fluence) auf dem eigenen Influencer-Profil bewirbt. Dabei wird den Influencern folgend ein oder mehrere “Marken-Pakete” zugesendet. Die beworbenen Produkte/Marken sind ausschließlich von teilnehmenden Kunden von New Fluence, die Marke New Fluence wird nicht beworben. 

Die einzelnen Marken werden im Rahmen der Kampagne völlig getrennt und unabhängig voneinander vom Influencer beworben und vorgestellt. Dabei erhalten die Influencer vorab ein Briefing, welches sie verpflichtend einhalten müssen. Sämtliche Vorgaben, Infos usw. müssen laut Briefing im durch den Influencer veröffentlichten Content beachtet werden. 

(4) Das Rechtsverhältnis im Zuge der Kooperationen entsteht allein zwischen Kunden und Influencer. New Fluence übernimmt keine Haftung und keine Gewähr in Bezug auf die Durchführung der vermittelten Kooperationen und wird diese auch nicht überprüfen.

Rechtswirkungen gegenüber New Fluence entfalten diese Verträge nicht.

Der Influencer kann Ansprüche aus dem von New Fluence vermittelten Vertrag ausschließlich dem Werbetreibenden Unternehmen (Kunde von New Fluence)  gegenüber geltend machen. Gegenüber New Fluence entstehen keinerlei Ansprüche aus den vermittelten Kooperationen.  

  • 2 Geltungsbereich

(1) Sofern ein Influencer von uns, New Fluence

  • Kooperationsanfragen erhält 
  • und/oder Mailings / Messenger-Nachrichten/ Newsletter erhält 
  • und/oder an Kampagnen teilnimmt
  • und/oder einer Kooperation und Werbekampagne via Email, Instagram, WhatsApp usw. zusagt
  • und/oder sich als Influencer beworben hat
  • und/oder sich in die Datenbanken bzw. Influencer Verzeichnisse von New Fluence eingetragen hat


,wird die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von New Fluence vereinbart. Die Inanspruchnahme der Angebote von New Fluence ohne vorherige Anerkennung dieser AGB gestattet New Fluence ausdrücklich nicht. 

(2) Alle zwischen dem Influencer und New Fluence im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und aus individueller Absprache mit dem Kunden.

(3) Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme unserer Dienste/Dienstleistungen gültige Fassung unserer AGB. 

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden akzeptiert New Fluence nur dann und insoweit, wie ein Handlungsbevollmächtigter (Geschäftsführung) von New Fluence ihrer Geltung ausdrücklich und in schriftlicher Form zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall. 

(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Influencer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist Schriftform (Auftragsbestätigung, Vertrag, Email) maßgebend. 

(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von dem Influencer New Fluence gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

(7) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

  • 3 Zusammenarbeit

(1) Der Influencer verpflichtet sich bei der Übermittlung der Kontaktdaten wie z.B. voller Name, Wohnadresse, E-Mail Adresse, Telefonnummer usw. wahrheitsgemäße Angaben zu machen und sich nicht als eine andere Person auszugeben oder einen Namen zu verwenden, für dessen Gebrauch er keine Berechtigung hat. 

(2) Der Influencer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben oder zwar nicht das 18. aber das 16. Lebensjahr vollendet und die ausdrückliche Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter zur Zusammenarbeit mit New Fluence haben. Eine schriftliche Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter ist von beschränkt geschäftsfähigen Influencern, auf Anforderung von New Fluence, einzureichen.

(3) Der Influencer ist nicht berechtigt konkrete Inhalte einer Kampagne, welche nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind, ohne schriftliche Erlaubnis an Dritte weiterzugeben.

(4) Der Influencer verpflichtet sich, keine Inhalte mit Viren, Trojanern oder sonstigen Programmierungen, die das System von New Fluence schädigen können, zu übermitteln. Bei Zuwiderhandlung wird der Influencer mit sofortiger Wirkung von einer weiteren Zusammenarbeit ausgeschlossen. Dieser wird New Fluence jedweden Schaden ersetzen, der New Fluence durch eine etwaige schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstanden ist.

(5) Der Influencer verpflichtet sich, keine Werbung oder unzutreffende Warnungen vor Viren, Fehlfunktionen und dergleichen zu verbreiten oder zur Teilnahme an Schneeballsystemen, Kettenbrief-, Pyramidenspiel- und vergleichbaren Aktionen aufzufordern.

(6) Der Influencer ist verpflichtet bei jeder Kampagne den Weisungen von New Fluence Folge zu leisten und die in diesen AGB niedergelegten Regeln einzuhalten und anzuerkennen. Bei Verstoß gegen diese Regelungen kann der Influencer mit sofortiger Wirkung von einer weiteren Zusammenarbeit ausgeschlossen werden und es können Bearbeitungsgebühren von 100€ durch New Fluence in Rechnung gestellt werden. Ein Anspruch auf die Leistungen von New Fluence besteht nicht.

(7) Der Influencer verpflichtet sich gegenüber New Fluence wahrheitsgemäße Angaben zu seinem Profil und jeder anderen Art von Social Media- oder Web- Präsenz zu machen, die der Influencer mit Gewinnabsicht nutzt (hierzu zählen sämtliche Profile, die der Influencer an New Fluence übermittelt).

(8) Insbesondere ist der Influencer dazu verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben über Abonnenten-, Aufruf- und Klick-Zahlen anzugeben oder New Fluence über Unklarheiten unverzüglich zu informieren. Jedwede Art von gekauften, unechten oder fälschlich erworbenen Abonnenten/Followern die Kunden oder New Fluence täuschen könnten, sind an New Fluence zu melden. Der Influencer versichert mit der Zusage für die Zusammenarbeit, dass seine Community belastbar bzw. real ist, sprich dieser weder Fake-Follower, noch Fake Engagements (Likes oder Kommentare) kauft oder in der Vergangenheit gekauft hat.

(9) Der Kauf von Abonnenten, jedwede Manipulation und/oder Verfälschung von profilbezogenen Daten, Kampagnen, Kampagnen Ergebnissen, Messzahlen und/oder Screenshots die diese Daten widerspiegeln und/oder die Täuschung von New Fluence, Kunden oder Partnern, sind dem Influencer strikt untersagt. Etwaige Verstöße hiergegen können zu einer sofortigen Beendigung der Zusammenarbeit und Einbehalt aller oder Teilen der Honorare des Influencers führen, damit ein möglicher finanziellen Schaden gegenüber New Fluence, Kunden und/oder Partnern beglichen werden kann. Weitere Schadensersatzansprüche von New Fluence bleiben hiervon unberührt. Außerdem muss der Produktwert vom Influencer beglichen werden zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von €100,-

(10) Finanzielle Schäden durch Manipulation, Täuschung und/oder Verfälschung können rückwirkend gegenüber dem Influencer geltend gemacht werden und sind in voller Höhe durch den Influencer zu begleichen. 

  • 4 Vertragsschluss, Leistungsbeschreibung

(1) New Fluence bietet ausgewählten Influencern die Teilnahme und Kooperation mit einem sogenannten Marken-Pakets an, bei dem die Influencer über einen längeren Zeitraum von meistens 5-30 Tagen verteilt, mehrere unterschiedliche Produkte und Marken auf ihren Social Media Kanälen vorstellen und bewerben. Dabei sind die genauen Marken/Produkte, welche im Rahmen der Kooperation beworben werden müssen, meist bei Vertragsabschluss noch nicht definiert und werden erst mit dem finalen Briefing bestätigt. 

Die teilnehmenden Marken müssen gänzlich getrennt voneinander an unterschiedlichen Tagen in jeweils eigenen Content Pieces (Videos/Fotos) je nach Vereinbarung auf den Social Media Profilen der Influencer ( als Story-Post, Feed-Post, etc.) präsentiert werden. Die schriftliche Zusage zu vereinbarten Bedingungen ist via E-Mail, SMS, Social Media, Messenger-Dienst statt IG, E-Mail Whatsapp und sämtlichen anderen Kanälen gültig und gilt vom Influencer als verbindliche Zusage. Im Zuge dessen verpflichtet sich der Influencer sämtliche Marken und Produkte, welche mit New Fluence zusammenarbeiten, zu bewerben und die im Briefing verlangten Bedingungen beim veröffentlichten Content zu beachten und zu erfüllen.

(2) Der Influencer erhält vor Veröffentlichung des Contents ein Briefing zugesendet, in dem sämtliche Informationen zu den teilnehmenden Marken inklusive den jeweiligen Vorgaben und Richtlinien enthalten sind. Dabei werden die Wünsche der Marken beschrieben und es sind insbesondere die wichtigsten Infos zu den Marken, welche verpflichtend in den Content eingebaut werden müssen, enthalten. Zusätzlich befinden sich Hashtags, Markierungen etc. im Briefing, welche vom Influencer verwendet werden müssen. New Fluence gewährleistet nicht, dass alle im Briefing genannten Marken/Produkte auch tatsächlich Teil der Kooperation sind und der Influencer hat keinen Anspruch auf jegliche Produkte. Durch verschiedene Gründe kann es sein, dass nach dem Briefing noch Produkte/Marken wegfallen, die der Influencer daher nicht erhält, obwohl sie Teil des Briefings waren. Natürlich müssen die fehlenden Produkte/Marken in diesem Fall auch nicht beworben werden. 

(3) Das Briefing wird üblicherweise vorab an alle Influencer versendet, welche einer Kooperation mit New Fluence und Bewerbung der teilnehmenden Marken(Kunde) auf ihren Social Media Kanälen schriftlich zugesagt haben. Da die Influencer bei verbindlicher Zusage der Kooperation noch nicht die genauen Marken/Produkte kennen, die sie im Rahmen der Kampagne bewerben müssen, haben Influencer trotz verbindlicher Zusage bis zu 5 Tage nach Zusendung des Briefings an die genannte Email Adresse, die Möglichkeit die Kooperation abzulehnen, oder einzelne Marken auszuschließen. Nach Ablauf dieser 5-tätigen Frist wird das Briefing automatisch als bestätigt angesehen und sämtliche im Briefing enthaltenen Postings müssen verpflichtend nach den genannten Vorgaben veröffentlicht werden. 

(4) Wird eine Anfrage durch den Influencer angenommen und dieser bestätigt die Kooperation durch die Zusendung seiner Kontaktdaten und/oder einer schriftliche Zusage, akzeptiert dieser die Rahmenbedingungen und verpflichtet sich die Kooperation zu den genannten Konditionen auszuführen. In den meisten Fällen handelt es sich um eine unvergütete Zusammenarbeit. Hierbei bekommt der Influencer ein oder mehrere Produkte von den teilnehmenden Marken zur Verfügung gestellt und muss im Gegenzug entsprechende Content-Teile laut Briefing erstellen. Die geltenden Bedingungen für die Kampagne wurden vorab bekanntgegeben und sämtliche detaillierte Vorgaben befinden sich im Briefing. Sollte zusätzlich zum Produktwert noch ein Honorar vereinbart werden, verpflichtet sich der Influencer den Auftrag zu dem genannten Preis auszuführen und garantiert, dass der durch New Fluence zu zahlende Betrag, die komplette Erstellung und Veröffentlichung der Kampagne (die getrennte Bewerbung von allen Partnermarken der Kampagne) abdeckt. Mit der Annahme eines Angebots und verbindlichen Zusage ist der Influencer verpflichtet, die Kampagne entsprechend dem Briefing zu erstellen und zu veröffentlichen.

(5) Sofern in der Anfrage nichts gegenteiliges genannt ist, enthält jede Kampagne mindestens eine Korrekturschleife. Im Zuge der Korrekturschleifen hat der Influencer Änderungswünsche des Contents durch New Fluence oder den Kunden zu übernehmen und diesen abzuändern bzw. ggf. neu zu produzieren. Im Rahmen der Korrekturschleifen kann es ebenfalls sein, dass der Influencer weiteren Content zum jeweiligen Produkt produzieren und veröffentlichen muss, um dann insgesamt dem Briefing entsprechend die Kooperation abzuschließen

(6) Der Influencer ist verpflichtet, sofern im Briefing darauf hingewiesen wird, sämtlichen Content für Kampagnen vorab an New Fluence zur Überprüfung zu übermitteln und freigeben zu lassen. Eine Veröffentlichung von Content ohne Freigabe ist untersagt, sofern vorab nichts gegenteiliges mit dem Influencer kommuniziert wurde. Bei Zuwiderhandlung und falsch Veröffentlichungen verfällt der Vergütungsanspruch des Influencers teilweise oder vollständig. Außerdem kann New Fluence die Zahlung des Produktwerts zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von €100,- geltend machen. 

(7) Ist eine Content-Freigabe erforderlich muss sämtlicher für Kampagnen erstellter Content spätestens 72 Stunden vor geplanter Veröffentlichung an New Fluence übermittelt werden.

(8) New Fluence behält sich das Recht vor ohne Angabe von Gründen, zu jedem Zeitpunkt, vor der Erbringung einer Leistung durch den Influencer, Änderungen an der Kampagne vorzunehmen oder dem Influencer den Auftrag mit sofortiger Wirkung zu entziehen. Hierüber informiert New Fluence den Influencer vorab schriftlich. Ein Anspruch auf die Teilnahme an einer bestimmten Kampagne besteht ausdrücklich nicht.

New Fluence behält sich ebenfalls das Recht vor, die teilnehmenden Produkte/Marken auch nach dem Briefing noch zu ändern. Sollten Produkte/Marken wegfallen, welche im Briefing genannt wurden, müssen diese nicht vom Influencer beworben werden und wenn neue Produkte/Marken hinzukommen, hat der Influencer die Möglichkeit innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Produkte New Fluence davon zu informieren, dass er diese nicht bewerben möchte und anschließend entfällt die Pflicht der Contenterstellung für das jeweilige Produkt/Marke.

(9) Weicht die durch New Fluence kommunizierte Kampagnenänderung stark von der ursprünglichen Kooperationsanfrage ab (dies ist insbesondere der Fall wenn sich der Preis oder Umfang ändert), kann der Influencer die Kampagnenzustimmung schriftlich widerrufen.

(10) New Fluence verpflichtet sich bestmöglich zwischen Kunde und Influencer zu kommunizieren, um Feinabstimmungen hinsichtlich der Einzelheiten des Contents zu ermöglichen und so das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

(11) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Influencer verpflichtet die ersten Content-Teile nach Erhalt des Marken-Pakets (der unterschiedlichen Produkte) innerhalb von 3 Tagen zu veröffentlichen. Insgesamt müssen sämtliche Content-Teile, welche im Rahmen der Kooperation durch den Influencer zu erstellen sind, innerhalb von spätestens 14 Tagen nach Erhalt der Produkte veröffentlicht werden. Ausnahmen gelten ausschließlich, wenn New Fluence von einer Verzögerung bei der Content-Erstellung schriftlich mindestens 1 Tag vor Frist der Content-Veröffentlichung in Kenntnis gesetzt wurde und ein guter Grund besteht. Wenn New Fluence über die Verzögerung rechtzeitig in Kenntnis gesetzt wird, hat New Fluence die Möglichkeit, die Kooperation frühzeitig aufzulösen und einen Rückversand der Produkte zu fordern. Hierbei erlischt der Anspruch auf ein mögliches Honorar für die Kooperation seitens des Influencers. 

(12) Absprachen mit dem Kunden vor Ort, über soziale Netzwerke, Messenger-Dienste, per Telefon oder auf sonstigem Weg, von denen New Fluence keine Kenntnisse hat, die aber die Ausführung, die Bezahlung und/oder sonstige relevante Änderungen beinhalten, sind dem Influencer strikt untersagt. Der Influencer verpflichtet sich zudem, New Fluence über etwaiges Fehlverhalten eines Kunden unverzüglich in Kenntnis zu setzten, auch wenn dies eine mögliche Beendigung des Auftrags bedeuten würde. Der Influencer selbst ist verpflichtet, keine über sein ursprüngliches Angebot hinausgehende Angebote unter Umgehung des Leistungsangebots von New Fluence an den Kunden heranzutragen. Jeder schuldhafte Verstoß des Influencers gegen diese Regelungen zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von €500,- nach sich. Weitergehende Ansprüche von New Fluence bleiben davon unberührt.

(13) Nach Fertigstellung der Kampagne durch den Influencer ist dieser verpflichtet, das geistige Eigentum an den Inhalten der Kampagne in der laut §8 der AGB vereinbarten Form New Fluence zur Verfügung zu stellen. Der Influencer wird die Kampagne nach Freigabe in seinem Profil veröffentlichen und seinen Abonnenten (Fans/Followern) für die Dauer von mindestens einem Jahr zur Verfügung stellen (sofern es das für die Veröffentlichung genutzte Medium zulässt und wenn keine andere Vereinbarung mit dem Influencer besteht). Die Entfernung des einmal veröffentlichen Contents von den Profilen des Influencers darf vor Ablauf der Mindestdauer von einem Jahr (oder dem abgesprochenen Zeitraum), nur mit schriftlicher Genehmigung durch New Fluence oder dem Kunden erfolgen.

(14) New Fluence kann jederzeit, nach eigenem Ermessen und ohne Begründung, die Löschung von Content, der im Zuge von Kampagnen entstanden ist, veranlassen. Der Influencer ist verpflichtet die Löschung unverzüglich durchzuführen.

(15) Der Influencer verpflichtet sich nach Ausführung der Kampagne, mit einer Frist von 5 Tagen, sämtliche, ihm zugängliche Auswertungskennzahlen (sogenannte „Insights“) von allen Content-Teilen zur Verfügung zu stellen. Bei einer Instagram Story beinhaltet dies die vollständigen Insights jeder einzelnen Sequenz. Ist die Zurverfügungstellung der Insights durch den Influencer aufgrund höherer Gewalt nicht möglich, hat dieser New Fluence vorab und/oder nach Kenntnisnahme dieser Einschränkung zu informieren. Zugleich verpflichtet sich der Influencer die Verfügbarkeit der jeweiligen Insights vor Kampagnenstart zu prüfen und gegebenenfalls präventiv Maßnahmen zu ergreifen, um die Verfügbarkeit der Insights sicherzustellen. Ist die Übermittlung aufgrund von Eigenverschulden des Influencers nicht möglich, entfällt gegebenenfalls der Vergütungsanspruch ganz oder teilweise und der Wert der zur Verfügung gestellten Produkte muss vom Influencer an New Fluence bezahlt werden.

(16) Mit der Zusage zur Kampagne und dabei gleichzeitig dem Vertragsabschluss verpflichtet sich der Influencer während der Zusammenarbeit innerhalb von höchstens 3 Werktagen via Email, Instagram oder WhatsApp erreichbar zu sein. Sollte New Fluence trotz mehrfachen Nachrichten keine Chance haben den Influencer zu erreichen, kann die Zusammenarbeit frühzeitig beendet werden, und der Influencer muss die Produktwerte der zugesandten Produkte zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von €50,- an New Fluence entrichten. 

  • 5 Kampagnen, Kampagnenbestimmungen
  • 5a Begriffsdefinitionen innerhalb von Kampagnen 

(1) Sofern in der Anfrage von New Fluence schriftlich nichts Entgegengesetztes vereinbart wird, gelten die Folgenden Begriffsdefinitionen:

  • Instagram Feed-Post: Auf dem Hauptkanal des Influencers im sozialen Netzwerk Instagram hochgeladene, Video- oder Fotoinhalte
  • Instagram Story Post: Mindestens 5 Video- oder Bildsequenzen, die auf Instagram im Abschnitt „Stories“ des Kontos hochgeladen wurden
  • TikTok: Ein Video veröffentlicht auf TikTok unter dem Abschnitt „Video“
  • Instagram IGTV Post: Ein Video mit einer Mindestlänge von 2-3 Minuten, das über die IG TV-Funktion der Instagram-App hochgeladen wurde
  • Facebook-Post: Video- oder Fotoinhalt, die auf dem Hauptkanal des Influencers im sozialen Netzwerk Facebook hochgeladen wurden
  • Eigenes Youtube-Video: Auf dem Hauptkanal des Influencers im sozialen Netzwerk Youtube hochgeladener Videoinhalt, wobei sich die Handlung des Videos ausschließlich auf die jeweilige Kampagne konzentriert. Dabei muss die in diesem Vertrag genannte Marke sowie die Verwendbarkeit und Eigenschaften des jeweiligen Produkts im definierten Maße zur Geltung kommen
  • Snapchat Post: Mindestens 5 Video- oder Bildsequenzen, die auf dem Hauptkanal des Influencers im sozialen Netzwerk Snapchat hochgeladen wurden
  • Blogpost: Ein Text- und Bildbeitrag im Hauptblog des Influencers. Der Artikel muss eindeutig das Produkt/die Dienstleistung des Kunden enthalten
  • Twitch: TV-Livestream auf dem Hauptkanal des Influencers im sozialen Netzwerk Twitch, der das Produkt oder die Dienstleistung in regelmäßigen Zeitabständen während des streamen und eine spezielle Erwähnung in der Überschrift / dem Namen des Streams
  • 5b Content-Voraussetzungen

(1) Der Content einer Kampagne wird exklusiv für den jeweiligen Kunden erstellt, es dürfen keine Produkte oder deren Namen oder Kennzeichen gezeigt werden, die mit den Produkten des Kunden in Konkurrenz treten können. Der Content darf keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere deren Persönlichkeitsrechte, das Recht am eigenen Bild, das Datenschutzrecht, Namens-, Kennzeichen-, Urheber- oder Designrechte, und darf keine Inhalte enthalten, die wettbewerbsrechtliche Ansprüche Dritter, insbesondere von Mitbewerbern des Influencers, des Kunden oder von New Fluence auslösen können.

(2) Der Content muss von Anfang an, nach den im Land geltenden, gesetzlichen Bestimmungen, als Werbung gekennzeichnet werden. Dies gilt für jede Art von Content. Für die medienrechtlich korrekte Kennzeichnung ist der Influencer selbst verantwortlich.

(3) Sowohl der Influencer als auch das Produkt müssen in jedem erstellten visuellen Inhalt deutlich sichtbar sein, und die Brand muss deutlich erkennbar und nicht gespiegelt sein, damit diese klar gelesen werden kann.

(4) Der Influencer hat die Möglichkeit den Content nach eigener kreativer Freiheit zu gestalten, allerdings muss dieser den Qualitätsstandards des Influencers sowie den im Briefing genannten Bedingungen von New Fluence entsprechen.

  • 5c Schlecht- oder Nichterfüllung, Freistellung 

(1) Werden Inhalte, Verlinkungen, Kampagnen-Links oder weitere Vorgaben falsch veröffentlicht, ist der Influencer zur Nachlieferung und Korrektur verpflichtet. Der Influencer darf 4 Wochen vor und nach dem vereinbarten Postingzeitpunkt der Kampagne keinen weiteren Werbepost in Zusammenarbeit mit zu dem Kunden in Verbindung stehenden Konkurrenzmarken veröffentlichen.

(2) Wird die an New Fluence zum Zeitpunkt der Eintragung bzw. zum letzten Zeitpunkt übermittelte Reichweite bzw. die Impressionen um mehr als 30% unterschritten, muss der Influencer die fehlende Reichweite durch zusätzliche Postings (z.B. zusätzlicher kurzer Reminder mit Swipe-Up) kompensieren. Dies gilt ebenfalls, wenn die Stories des Influencers verglichen mit anderen Influencern und marktüblichen Standards nur sehr geringe Link Klicks erzielen, sofern ein individueller Tracking Link verwendet wird. 

  • 5d Give-Away-Kampagnen/Barter-Deal

(1) In den meisten Fällen handelt es sich bei Kooperationen zwischen New Fluence und Influencern um unvergütete Barter-Deals. Grundsätzlich bekommt hierbei der Influencer ein oder mehrere Produkte von den jeweiligen Kunden zur Verfügung gestellt und muss im Gegenzug entsprechende Content-Teile erstellen. Die geltenden Bedingungen und Vorgaben werden dem Influencer vorab bei Kooperationszusage und dann im Detail im Briefing mitgeteilt.

(2) Der Influencer ist verpflichtet den von dem Kunden beauftragten Inhalt nach Erhalt des Produktes zu erstellen. New Fluence behält sich das Recht vor zu jedem Zeitpunkt, vor Durchführung der Kampagne oder erbrachten Leistungen durch den Influencer, die Kampagne zu widerrufen oder einzelne Influencer nach eigenem Ermessen oder nach Absprache mit dem Kunden von einer Kampagne auszuschließen. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an einer Give-Away-Kampagne.

(3) Der Influencer ist für die Versteuerung der Produkte nach geltendem, nationalen Recht selbst verantwortlich.

(4) Veröffentlicht der Influencer den vereinbarten Content nicht rechtzeitig nach §4 Punkt 11, ist dieser dazu verpflichtet, die Kosten der Produkte zu tragen. Hierbei gilt der aktuelle UVP der Produkte zur Wertberechnung.

  • 6 Rechte & Pflichten der Vertragsparteien

(1) Es ist den Influencern unter keinen Umständen gestattet, entgegen der vorstehend genannten Vereinbarung Content jeglicher Art, ohne die ausdrückliche Zustimmung von New Fluence oder dem Kunden, vor Ablauf einer ggfs. bestehenden Frist von einem Profil zu löschen und in sonstiger Form der Öffentlichkeit vorzuenthalten. Diese Verpflichtung bleibt im Falle einer Beendigung der Zusammenarbeit seitens des Influencers oder New Fluence unberührt. 

(2) Der Influencer ist verpflichtet New Fluence vorab zu informieren, sofern er seinen Kanal einem Dritten entgeltlich oder unentgeltlich übertragen möchte, sofern auf diesem Kanal Content veröffentlicht ist, zu dessen Veröffentlichung der Influencer gegenüber New Fluence vertraglich verpflichtet ist.

(3) Sofern der Influencer gegen eine der in den Kampagnenbedingungen oder in diesen AGB aufgeführten Vorgaben verstößt, behält sich New Fluence das Recht vor, den Influencer von der jeweiligen Kampagne auszuschließen. Der Vergütungsanspruch für den Influencer entfällt. Gleiches gilt für den Fall, dass New Fluence erst nachträglich von einem Verstoß gegen die Kampagnenbedingungen durch den Influencer erfährt. Für diesen Fall behält sich New Fluence ausdrücklich das Recht vor, bereits an den Influencer gezahlte Vergütung sowie sämtliche Schadensersatzforderungen geltend zu machen.

(4) Verstößt der Influencer gegen eine seiner in §4 und/oder §5a-5d genannten Verpflichtungen, insbesondere dadurch, dass er den vereinbarten Content überhaupt nicht oder nicht in der vereinbarten Form oder Dauer veröffentlicht, so ist New Fluence berechtigt die Kosten des Produktes einschließlich der Versandkosten, sowie sämtlichen, New Fluence dadurch entstandenen Schaden zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von €100,- gegenüber dem Influencer geltend zu machen. Schadensersatzansprüche hieraus dürfen von New Fluence ggf. durch noch ausstehende Zahlungen anderer Kampagnen in Teilen oder im Ganzen kompensiert werden. Der Influencer hat die Möglichkeit hiergegen schriftlich Einspruch zu erheben.

(5) New Fluence behält sich das Recht vor, Influencer auszuschließen, sofern ein Verstoß gegen die zugrundeliegenden AGB oder einzelne Kampagnenbedingungen festgestellt werden. Gleiches gilt, wenn New Fluence zu dem Schluss gelangt, dass der Inhalt des Accounts oder eines oder mehrerer Kanäle des Influencers oder sein Auftreten in der Öffentlichkeit im Übrigen nicht mit dem Angebot von New Fluence vereinbart ist. Ein Anspruch auf Teilnahme an angebotenen Kampagnen oder Leistungen von New Fluence besteht ausdrücklich nicht.

(6) Der Influencer ist verpflichtet notwendige Kennzeichnungen an dem Content anzubringen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Hierzu zählt insbesondere die Kennzeichnung als „Werbung“ , sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Erkundigungen hierüber hat der Influencer selbst einzuholen. Der Influencer stellt New Fluence hiermit ausdrücklich von jedweder, sich aus einer fehlenden Kennzeichnung ergebenden Verpflichtung frei.

(7) Der Influencer räumt New Fluence das Recht ein, sämtliche Inhalte seiner Social Media Accounts, insbesondere aber nicht ausschließlich Fotos, Videos, Stories, ganz oder in Teilen zu veröffentlichen oder öffentlich zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Influencer garantiert dabei, dass die Inhalte seiner Social Media Accounts keine Rechte Dritter, insbesondere aber nicht ausschließlich Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte, verletzen. Der Influencer stellt New Fluence von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer Verletzung insbesondere aber nicht ausschließlich von Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechten gegen New Fluence geltend machen.

(8) Der Influencer ist verpflichtet bei negativen Erfahrungen/Erlebnissen mit den Produkten eines Kunden von New Fluence im Rahmen der Kampagne, zuerst mit New Fluence Rücksprache zu halten, bevor er negative Kritik veröffentlicht. 

  • 7 Kundenschutzvereinbarung

(1) Sämtliche Kampagnen/Kooperationen die über New Fluence zustandekommen und/oder durchgeführt werden, sind exklusive Kampagnen zwischen dem jeweiligen Influencer und New Fluence. Es ist dem Influencer mit einer Frist von 12 Monaten untersagt, unter Umgehung des Leistungsangebotes von New Fluence, erneut eine Kampagne mit dem jeweiligen Kunden oder der jeweiligen Brand einzugehen, ohne dass New Fluence die exklusive, vollständige Kommunikation mit dem Kunden und die Abwicklung der Kampagne übernimmt. Die Frist beginnt ab dem letzten Veröffentlichungstermin, der über New Fluence organisiert wurde.

(2) Es handelt sich um eine über New Fluence durchgeführte Kampagne, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft und New Fluence (a) im Namen des Influencers Rechnungssteller war, (b) die Kampagne im Rahmen des Marken-Pakets abwickelt wird, (c) den Versand von Produkten organisiert hat, (d) Verhandlungen im Namen des Influencers mit dem Kunden durchgeführt hat und/oder (e) eine Zahlung für eine Kampagne mit dem Kunden an den Influencer veranlasst hat.

(3) Jeder schuldhafte Verstoß gegen die Exklusivität zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von €500,- mit sich. New Fluence stellt dem Influencer nach Feststellung des Verstoßes eine Rechnung über den Betrag zzgl. ggf. der gesetzlichen Umsatzsteuer aus.

  • 8 Urheberrecht & andere Leistungsschutzrechte

(1) Der Influencer räumt New Fluence ein ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der erstellten Kampagne ein. Von der Ausschließlichkeit ausgenommen ist das Recht des Influencers die Kampagne auf seinem Profil zu veröffentlichen. Die Urheberschaft des Influencers wird anerkannt. Der Influencer überträgt New Fluence alle die Kampagne betreffenden Nutzungs- und Verwertungsrechte, einschließlich des Rechts auf Veröffentlichung und Bearbeitung. Der Influencer gestattet New Fluence die zeitlich und räumlich unbeschränkte Veröffentlichung des Contents. Der Influencer verzichtet dauerhaft auf sein Recht auf Urheberbezeichnung. Ebenso gestattet der Influencer New Fluence Unterlizenzen in dem hier beschriebenen Umfang an die jeweiligen Kunden zu erteilen.

(2) Der Influencer bestätigt bei Annahme der Kampagne, dass er über alle Rechte an den von ihm in der Kampagne ggfs. verwendeten Fotos, Grafiken, Videos, Texten oder sonstigen Materialien verfügt. Dies betrifft insbesondere das Urheberrecht, sowie alle anderen Leistungsschutzrechte, Kennzeichenrechte, Datenbankrechte sowie Rechte am eigenen Bild. Das Recht, die beworbene Marke bzw. das Unternehmenskennzeichen dem Kunden zur Erstellung und Veröffentlichung der Kampagne zu benutzen, wird ihm in Unterlizenz von New Fluence erteilt.

(3) Der Influencer ist darüber hinaus verpflichtet keine Fotos, Grafiken, Videos, Texte oder sonstige Materialien bei der Produktion zu verwenden, deren Inhalt oder deren Nutzung strafbar oder in sonstiger Weise gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen. Darunter fallen insbesondere Fotos, Grafiken, Videos, Texte oder sonstige Materialien, deren Inhalt beleidigend, volksverhetzend, pornografisch oder extremistisch ist. In gleicher Weise ist der Influencer verpflichtet keine beleidigenden, volksverhetzenden, pornografischen oder extremistischen Äußerungen zu machen.

(4) Sollte der Influencer gegen eine der vorgenannten Verpflichtungen verstoßen, so behält New Fluence sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Der Influencer stellt New Fluence von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung seiner vorgenannten vertraglichen Verpflichtung beruhen. Er wird New Fluence jedweden Schaden ersetzen, der New Fluence durch eine etwaige schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstanden ist.

(5) Auf Social Media bereits veröffentlichte Bilder des Influencers können zeitlich unbegrenzt auf den eigenen Profilen (Instagram, TikTok, Facebook, Twitter, Youtube, Twitch, Pinterest, Snapchat), insbesondere den Webseiten (www.new-fluence.com und/oder sonstigen durch New Fluence betreute online & offline Präsenzen erneut und ohne besonderer Zustimmung veröffentlicht werden. Hierbei darf New Fluence den Content maßgeblich verändern. Abonnenten, Seitenbesucher & Kunden von New Fluence können so Beiträge der Influencer erneut auf den New Fluence Profilen, Partnerprofilen, der Webseite und/oder sonstigen Online-Auftritt(en) betrachten. Der Nutzung der Bilder durch New Fluence kann jederzeit in schriftlicher Form widersprochen werden, wobei New Fluence in diesem Fall eine Frist von sechs Monaten zur vollständigen Entfernung der Inhalte einzuhalten hat.  Bild- & Videomaterial welches während der Zusammenarbeit mit New Fluence entstanden ist, dazu zählt Content von Kampagnen, aber auch Testimonial-Videos, exklusiver Content o.Ä. der von New Fluence beauftragt wurde, darf auf unbegrenzte Zeit durch New Fluence, Kunden und/oder Partner verwendet werden. Hierzu räumt der Influencer New Fluence ein uneingeschränktes Nutzungsrecht nach §8 Abs. 1 ein.

(6) Die Entfernung von Inhalten durch den Influencer auf den eigenen Profilen verpflichtet New Fluence ausdrücklich nicht zur Entfernung der Inhalte, auf durch New Fluence betreuten online und/oder offline Print-Material.

  • 9 Entgelt & Zahlungen 

(1) Wenn zusätzlich zu den kostenlos zur Verfügung gestellten Produkten noch ein Entgelt vereinbart wurde, entspricht dieses jeweils dem individuell schriftlich vereinbarten Betrag.  Dies versteht sich als Nettopreis zzgl. ggf. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Ist der Influencer umsatzsteuerpflichtig, muss dieser New Fluence darüber in Kenntnis setzen, um Umsatzsteuer bei New Fluence geltend zu machen. 

(3) Der Influencer ist verpflichtet dazu eine Rechnung nach den gesetzlichen Richtlinien an New Fluence auszustellen, sollte es zur Zahlung eines Honorars im Zuge einer gemeinsamen Kampagne kommen. 

(4) Für seine steuerlichen Belangen ist der Influencer selbst verantwortlich. Der Influencer hat sämtliche durch New Fluence generierten Kampagnenentgelder einschließlich Zuwendungen in Form von Produkten nach der im jeweiligen Land geltenden Gesetzeslage zu versteuern und den zuständigen Finanzbehörden zu melden. Sofern es das Gesetz verlangt, informiert der Influencer als Rechnungssteller New Fluence, anwendbare Steuern auf seinem Zahlungsbeleg aufzuführen.

(5) Einzelne Beträge, die aufgrund von möglichen Forderungen, wie Verbraucherschutzregelungen und Regelungen von Zahlungsanbietern, wie bspw. dem „Paypal-Käuferschutz“ geschützt sind, werden erst nach Ablauf der jeweiligen Widerrufsfrist an den Influencer ausgezahlt.

(6) Die Zahlung erfolgt per Überweisung (sollte keine andere Absprache getroffen worden sein) an das von dem Influencer angegebene und gültige Bankkonto. Für Falschangaben der Zahlungsinformationen ist New Fluence nicht haftbar. Sollten Zahlungen durch fehlerhafte Angaben oder anderes Verschulden des Influencers falsch ausgezahlt werden bzw. unwiederbringlich verloren gehen, ist eine Erstattung durch New Fluence ausgeschlossen. Eine Änderung der Zahlungsinformationen ist jederzeit schriftlich bei New Fluence möglich.

(7) New Fluence haftet allerdings nicht für Zahlungsausfälle durch den Kunden oder unbeglichene Forderungen aufgrund höherer Gewalt gegenüber dem Influencer. New Fluence zahlt die jeweils vereinbarte Vergütung an den Influencer nur dann, wenn New Fluence seinerseits von dem Kunden die für die jeweilige Kampagne vereinbarte Vergütung erhalten hat. New Fluence geht ausdrücklich, für keine offenen Forderungen in Vorkasse.

(8) Ein Entgelt für Give-Away-Kampagnen erhält der Influencer nicht. Der Influencer kann das zur Verfügung gestellte Give-Away nach Abschluss der Kampagne für eigene Zwecke nutzen. Darüber hinaus hat er weder gegen New Fluence, noch gegen den Kunden einen Anspruch auf Vergütung oder sonstige Leistungen.

(9) Verstößt der Influencer gegen einen in Paragraph §3 (Zusammenarbeit) genannten Punkt, erlischt der Vergütungsanspruch gegen New Fluence vollständig.

(10) Fehlbeträge und/oder falsche Überweisungen/Auszahlungen durch New Fluence sind unmittelbar nach zur Kenntnisnahme durch den Influencer zu melden und zu erstatten. Die Kosten für Bankgebühren und Währungsschwankungen trägt New Fluence.

  • 10 Gewährleistung

(1) Es besteht kein Anspruch des Influencers auf ununterbrochene Verfügbarkeit unserer Dienstleistung. Die Verfügbarkeit von Werbeaufträgen und/oder des Supports kann zeitweise eingeschränkt sein.

(2) Es besteht kein Ausfall Anspruch des Influencers, wenn die Webseite von New Fluence, Telefonleitungen o.Ä. nicht zugänglich sind, dies gilt insbesondere wenn ein über New Fluence veröffentlichtes Impressum dadurch ausfällt oder eine Kampagne nicht ausgeführt werden kann.

(2) Der Influencer leistet Gewähr dafür und garantiert, dass sein Account keine ungewöhnlichen oder auffälligen Follower-Aktivitäten aufweist. Er erkennt an, dass die Art und Zahl seiner Follower, Likes oder sonst die Qualität und Quantität seiner Reichweite ein wertbildender Faktor für alle von ihm durchgeführten Kampagnen sind. Auffällige Darstellungen sowie falsche Angabe hierzu stellen einen Mangel dar und berechtigen New Fluence zum Rücktritt vom Vertrag sowie zum Schadensersatz.

(3) Für die Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht in diesen AGB etwas anderes bestimmt ist. New Fluence übernimmt insbesondere keine Haftung für im Rahmen einer Give-away Kampagne von dem Kunden dem Influencer zur Verfügung gestellte Dienstleistungen, Waren oder Produkte.

(4) New Fluence übernimmt keine Gewähr für die korrekte Datenerfassung des generierten Tracking-Links oder Gutscheincodes.

  • 11 Haftung

(1) New Fluence haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, sowie bei von New Fluence zu vertretender Unmöglichkeit und bei Verzug. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen New Fluence bei Vertragsschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Außerdem haftet New Fluence uneingeschränkt für Schäden, für die zwingende gesetzliche Vorschriften, wie z.B. das Produkthaftungsgesetz, eine Haftung vorsehen.

(2) Für Verlust von Daten haftet New Fluence nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze und nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Influencers nicht vermeidbar gewesen wäre.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für die Erfüllungsgehilfen von New Fluence.

(4) Eine weitergehende Haftung von New Fluence besteht nicht, insbesondere haftet New Fluence nicht für von den Kunden oder Influencern eingestellte Inhalte, sofern sich New Fluence diese nicht durch Weitergabe zu Eigen macht. New Fluence haftet insbesondere nicht für fehlende Kennzeichnung des gelieferten Contents als Werbung bzw. Dauerwerbesendung.

(5) Der Influencer haftet New Fluence gegenüber für Verstöße gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag, insbesondere aus §6, wenn New Fluence für vom Influencer begangene Rechtsverletzungen in Anspruch genommen wird.

  • 12 Geheimhaltung

(1) Der Influencer verpflichtet sich, über die Angebote zu allen Kampagnen Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen vertraulich zu behandeln. Dies beinhaltet sowohl die von New Fluence übermittelten Angebote sowie alle dazugehörigen Informationen, als auch die einzelnen Informationen der jeweiligen Kampagne, die der Influencer in direkter Absprache zwecks Erstellung der Kampagne von New Fluence erhält. Hierunter fällt insbesondere der Name des Kunden, als auch die Art der Kampagne, die Plattform, individuelle Vorgaben und Wünsche zur Kampagne sowie die Vergütung durch New Fluence.

(2) Dem Influencer ist es insbesondere untersagt, diese Informationen im Internet, in sozialen Netzwerken und über sonstige Medien zu verbreiten, bekanntzugeben oder in anderer Form zu veröffentlichen.

(3) Dem Influencer ist es zudem untersagt, interne Äußerungen in Messenger Gruppen (Telegram, WhatsApp) zu veröffentlichen oder Passagen in irgendeiner Weise offline oder online zu verbreiten.

(5) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Informationen,

(a) die dem Influencer bei Beginn der Zusammenarbeit nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; 

(b) die bei Einstellung des Angebots öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht; 

(c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

(6) Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Regelungen zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von €1000,- nach sich. Weitergehende Ansprüche von New Fluence bleiben davon unberührt.

  • 13 Verhalten & Rücksichtnahme 

2) Sofern der Influencer Bestandteil von Communities und Gruppen von New Fluence (z.B. auf WhatsApp, Facebook o.Ä.) ist, verpflichtet sich dieser, dort die Interessen von New Fluence zu wahren. New Fluence ist berechtigt, den Influencer von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Influencer (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von New Fluence innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen. Der Influencer ist insbesondere nicht berechtigt, andere Influencer oder Kunden von New Fluence abzuwerben.

(3) Der Influencer und New Fluence verpflichten sich öffentlich gegenseitig keine negativen Äußerungen zu tätigen, dies gilt auch für Mitarbeiter von New Fluence sowie Kunden und deren Produkte.

§14 Hinweise zur Datenverarbeitung

(1) Der Schutz personenbezogener Daten hat für New Fluence oberste Priorität. New Fluence informiert daher gesondert über die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten sowie die Rechte der Betroffenen in der Datenschutzerklärung von New Fluence. Der Influencer bestätigt die Datenschutzerklärung, welche auf der Webseite von New Fluence aufrufbar ist (https://www.new-fluence.com/datenschutzerklaerung/), vor Inanspruchnahme der Dienstleistungen von New Fluence zu Kenntnis genommen zu haben und mit diesen einverstanden zu sein.

(2) Der Influencer willigt widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher von Ihm bei New Fluence hinterlassenen personenbezogenen Daten (z.B. Kontaktformular: Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse; Anmeldeformular: Adresse, Steuernummer, Bankverbindung u.Ä.) ein. Über die bei New Fluence gespeicherten Daten erhält der Influencer jederzeit Auskunft. Hierfür ist eine schriftliche Anfrage per E-Mail an info@new-fluence.com zu stellen

(3) New Fluence darf Profil- und Nutzerdaten (z.B Insights) sowie für die Vertragserfüllung unabdingbare personenbezogene Daten, wie den Namen und die Adresse des Influencers für den Versand von ggf. Produkten, an den jeweiligen Kunden, ohne vorheriger Zustimmung des Influencers weitergeben. Hierzu zählt auch die Weitergabe an externe Plattformen und Agenturen, welche Kampagnen an New Fluence vermitteln.

(4) Ohne die Einwilligung des Influencers wird New Fluence Daten des Influencers nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen, solange diese nicht in direktem Zusammenhang zu einer Kampagne stehen.

(5) Der Influencer willigt widerruflich ein, dass New Fluence ihn über Fernkommunikationsmittel (z.B Telefon, E-Mail, SMS, Messenger-Dienste o.Ä.) kontaktieren darf. Sollte der Influencer einer Kontaktaufnahme durch New Fluence widersprechen wollen, hat er dies per E-Mail an: info@new-fluence.com  zu machen. In der Widerrufs-E-Mail sind sämtliche Kommunikationswege zu benennen, über die New Fluence den Influencer nicht mehr kontaktieren darf. Diesbezügliche Unvollständigkeiten gehen nicht zu Lasten von New Fluence. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang der E-Mail bei New Fluence.

(6) Der Influencer kann seine persönlichen Daten, welche bei New Fluence gespeichert sind, jederzeit löschen lassen. Er informiert New Fluence über seinen Wunsch die Daten zu löschen in Schriftform an die in §14 Abs. 5 genannte E-Mail. Die Löschung wird innerhalb von zehn Werktagen vorgenommen.

(7) Eine Löschung der in der Datenbank von New Fluence gespeicherten Daten hat zu Folge, dass New Fluence die vertraglich Pflichten gegenüber dem Influencern nicht mehr erfüllen kann, wodurch New Fluence die Zusammenarbeit mit dem Influencer, nach Löschung der Daten, mit sofortiger Wirkung beendet. Liegen bis dahin nicht alle, für die Auszahlungen relevanten Daten vor, verfällt der Anspruch auf eine Auszahlung nach 180 Tagen vollständig. 

(8) Die Daten werden intern, offline/online insbesondere mit CRM Diensten wie Pipedrive, Tabellen wie Gsuite (Excel Sheets) und in Cloud Lösungen bspw. mit der Apple iCloud, IONOS-Cloud o.Ä. gespeichert.

  • 15 Schlussbestimmungen

(1) New Fluence behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für den Influencer nicht zumutbar. New Fluence wird den Influencer über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Der Influencer erteilt New Fluence ausdrücklich seine Zustimmung zur Übermittlung der geänderten AGB via E-Mail. Widerspricht der Influencer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Influencer angenommen. New Fluence wird den Influencern in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.

(3) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des Konfliktrechts und des UN-Kaufrechts.

(4) Diese AGB sind vollständig und abschließend. Vertragsergänzungen und -änderungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit dieser AGB im Ganzen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Regelung der Parteien am nächsten kommt und wirksam ist. Entsprechende Vereinbarungen sind ggf. zutreffen. Gleiches gilt bei einer ungewollten Regelungslücke, die durch eine Regelung zu ersetzen ist, die dem Gewollten möglichst nahe kommt.

DEFINITIONEN 

„Kampagne“

Durchführung einer Kooperation mit einem Influencer innerhalb eines vordefinierten Zeitraums zu definierten Konditionen. Üblicherweise im Rahmen des Marken-Pakets, bei dem dann mehrere unterschiedliche Marken durch den Influencer beworben werden. 

„Marken-Paket“

Ein oder mehrere Pakete die Produkte von einer oder mehreren unterschiedlichen Marken beinhaltet und an den Influencer geschickt wird. Ein Marken-Paket, kann auf mehrere Lieferungen aufgeteilt werden. Der Wortlaut Marken-Paket muss nicht zwingend physische Marken/Produkte enthalten, es kann sich hierbei auch um digitale Marken/Produkte handeln.

„Influencer“ – Werber, Blogger, Videohersteller und sonstige Personen oder Unternehmen die auf Social-Media-Kanälen Posts einstellen, wobei es sich bei den Influencern sowohl um Verbraucher als auch um Unternehmer handeln kann.

„Posting“ – Veröffentlichung von Inhalten (Bilder, Videos, Texte, etc.) auf Social Media. Postings umfassen sämtliche Social Media Inhalte, wie insbesondere Instagram Stories, Instagram Feed Postings, YouTube Videos, TikTok Videos usw.

„Social Media“ – Soziale Netzwerke. Vor allem Instagram, Facebook, YouTube & TikTok

“Briefing” – Darin sind wichtige Informationen über die Kampagne und die zu bewerbenden Produkte des Kunden, sowie die Erwartungen der Marke an den Influencer enthalten.

“Content” – Als Content werden sämtliche Fotos, Videos usw. definiert, die von Influencern erstellt und normalerweise auch auf den Social Media Kanälen veröffentlicht werden. 

“Marke” – Als Marke werden die Kunden von New Fluence bezeichnet, welche als Unternehmen Kampagnen bei New Fluence buchen, bei denen ihre Produkte dann von Influencern beworben werden.  

“Auftrag” & “Kooperation”– Als Auftrag oder Kooperation wird die Durchführung einer gemeinsamen Kampagne von New Fluence mit einem Influencer bezeichnet. Dabei wird der Influencer beauftragt im Zuge der Kooperation die Partnermarken von New Fluence auf Social Media zu bewerben.